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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistung. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Ausführung eines Auftrags erfolgt nur unter Zugrundelegung dieser Verkaufsbedingungen in Verbindung mit den Angaben im Angebot unter Auftragsbestätigung. Bedingungen des Auftraggebers/Käufers sind für FUL nur bei schriftlicher Zustimmung von FUL verbindlich. Fehlender Widerspruchs seitens der FUL gilt nicht als Einverständnis.
II. Lieferung
Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist ist nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwaig erforderlicher Unterlagen und einer ggf. vereinbarten Einzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist.
Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und den unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörung, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir haben hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten stehen wir nicht ein. Wir verpflichten uns jedoch, eventuell entstehende Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten. Bei Lieferverzug ist der Käufer jedoch erst nach Verzugssetzung und nach Ablauf einer von ihm festgesetzten Nachfrist von mindestens 8 Wochen berechtigt, von der Kaufsache zurückzutreten.
III. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Kaufsache am vereinbarten Ort zu übernehmen. Ist der Käufer mit der Abnahme in Verzug, ist FUL nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist berechtigt, sowohl vom Vertrag zurückzutreten als auch vom Käufer Schadensersatz zu verlangen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat oder er offenkundig zur Nachzahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist. Verlangt FUL Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises zuzüglich aller Kosten für Nebenleistungen, z. B. Transport etc.. Dieser Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn FUL einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers ist damit nicht verbunden.
IV. Verpackung
Alle Lieferungen erfolgen generell unverpackt. Von FUL bereit gestellte Verpackungsmaterialien werden je nach Art und Umfang in Rechnung gestellt. Eventuell von FUL bereit gestellte Verpackungsmaterialien, deren Rückgabe FUL nicht fordert, müssen vom Käufer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten entsorgt werden.
V. Gefahrübergang
Unsere Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig ob er vom Käufer oder von uns beauftragt wurde - geht die Gefahr auf den Käufer über. Dieses gilt auch bei Teillieferungen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Ist die Abholung durch den Käufer selbst vereinbart, so geht die Gefahr mit der Bereitstellungs-/Abholbereitschaftsanzeige auf den Käufer über.
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VI. Zahlung
Der vereinbarte Kaufpreis ist fällig zur Zahlung entsprechend der Spezifikation in der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch in voller Höhe bei Auslieferung.
Wenn nichts anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich spezifiziert ist, verstehen sich die Preise netto zzgl. gesetzliche MwSt.
Die Preisstellung erfolgt unverpackt und frei vom vereinbarten Lieferort.
Zahlungen sind in bar, ohne jeden Abzug, zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem FUL über die Zahlung verfügen kann.
Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. In diesem Falle werden sie nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Diskontspesen trägt der Käufer.
Verzugszinsen werden mit 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
VII. Zurückbehaltung, Aufrechnung
Eine Zahlungsverweigerung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund kennt. Dieses gilt auch, falls ein Mangel dem Käufer infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass FUL den Mangel oder sonstige Beanstandungen arglistig verschwiegen oder eine gesonderte schriftliche ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Im Übrigen kann die Zahlung wegen Mängel oder sonstiger Beanstandung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb und ähnliches des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Hiermit erklärt sich der Käufer ausdrücklich einverstanden. Wir können außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Waren untersagen. Die Rücknahme ist, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Eigentumsvorbehalt
FUL behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dieses gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselseitige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Rechte Dritter dürfen an der Vorbehaltsware nicht begründet werden (Veräußerung, Vermischung, Verbindung, Verarbeitung, Sicherungsübereignung etc.). Der Käufer hat FUL über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort zu unterrichten. Zur Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen von FUL gegenüber dem Käufer, die im Zusammenhang mit der Kaufsache selbst stehen. Dieses sind auch z. B. Reparaturen und Ersatzteillieferungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Pflicht, die Kaufsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, alle erforderlichen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten unverzüglich bei FUL bzw. einem von FUL autorisierten Betrieb auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer etc. zu versichern.
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IX. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
Für Mängel haften wir wie folgt:
  • Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns, nicht etwa bei Vertretern vorzubringen und anzuzeigen. Andernfalls gilt Lieferung und Leistung einwandfrei und gebilligt.
  • Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einwilligung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
  • Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

Für die von uns gelieferten Waren übernehmen wir Gewähr nur so lange und nur insoweit, als wir unseren Vorlieferanten in Anspruch nehmen können. Bei den einzelnen Warengattungen die Gewährleistungs-Bestimmungen unterschiedlich sein können, geben wir diese auf Anfrage für die jeweils in Betracht kommende Ware bekannt.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderungen oder Reparaturen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und des berechtigten Interesses des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung/Nachbesserung) festzulegen.
Über einen bei dem Käufer eingetretenen Gewährleistungsfall hat er uns unverzüglich zu informieren.

X. Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Rahmen von Internetgeschäften
Der Käufer hat für den Einkauf von Ware aus Internetangeboten ein 14 tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Dieses ist gesetzlich geregelt.

Innerhalb der gesetzlichen Frist für den Widerruf, kann der Käufer ohne Angabe von Gründen die Ware zurücksenden. Voraussetzung hierfür ist:
  • Die Ware ist original verpackt und unbeschädigt. Transportschäden gehen nicht zu Lasten des Verkäufers, sofern die Ware in der Original-Versandverpackung verschickt wird.
  • Der Verkäufer erhält die Ware innerhalb der vorgenannten Frist bzw. der Käufer kann nach menschlichem Ermessen davon ausgehen, daß die Ware innerhalb der Frist zugestellt wird, bzw. der Käufer kann die rechtzeitige Übergabe der rückzusendenden Ware an den Frächter nachweisen.
  • Kopierfähige Produkte können nur im ungeöffneten/versiegelten Zustand zurückgegeben werden. Dazu gehören Bücher, CDs, u.ä.
  • Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  • Teile und Waren die speziell für den Käufer angefertigt wurden bzw. für diesen speziell beschafft wurden sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, hat er die Ware umgehend zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers, sofern die Ware in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Dabei darf die Verkaufsverpackung nicht als Umverpackung verwendet werden.
Bei einem Warenwert von EUR 40,00 oder mehr erfolgt die Rücksendung der gelieferten Ware auf Kosten des Verkäufers und wird auch durch diesen veranlasst. Der Verkäufer übernimmt keine zusätzlichen Kosten, die durch eigenständige Beförderungsleistung (z.B. eigene/selbst gewählte Beförderungsdienste) und/oder unfreie Rücksendungen entstehen, da diese keine regelmäßigen Rücksendekosten sind.
Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass unfreie oder nicht vereinbarte Nachnahmesendungen generell nicht angenommen werden.
Vom Verkäufer zurückzuerstattende Zahlungen des Käufers werden auf ein vom Käuifer zu benennendes Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank überwiesen, bzw. bei Kreditkartenzahlung dem Kartenkonto, von dem aus die Zahlung des Käufers erfolgte gutgeschrieben. Für Rückerstattungen auf Auslandskonten werden die Kosten der Auslandsüberweisung in Abzug gebracht.
Wenn der Käufer die gelieferte Ware in Gebrauch nimmt und hierdurch eine Verschlechterung der gelieferten Ware eintritt, hat er Wertersatz gemäß § 357 Abs. 3 BGB zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung der Ware beruht ausschließlich auf der Prüfung der Ware. Der Käufer kann die Berechnung von Wertersatz vermeiden, indem er die gelieferte Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

    XI. Sachmängel
    Ansprüche verjähren binnen eines Jahres. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
    Abbildung und Zeichnung, Maße und Gewichte in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen oder Dritten zugänglichen Veröffentlichungen (z. B. Internetseiten etc.) sind unverbindlich. Eine Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie ist oder Zusicherung damit nicht verbunden, es sei denn, sie ausdrücklich schriftlich von uns im Einzelfall abgegeben.
    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
    Dieses gilt nicht in Fällen der Übernahme einer ausdrücklichen schriftlichen Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Diese sind jedoch grundsätzlich nicht vereinbart.
    Dieses gilt ferner nicht, sobald wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
    Änderungen in den Ausführungen, die von der Bestellung auf Grund von Produktionsumstellung, Verbesserung oder geänderten Vorschriften abweichend sind, vorbehalten und gelten als vom Käufer genehmigt, sofern die Verwendbarkeit der Kaufsache hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
    XII. Sonstiges
    Nebenabreden zum vorliegenden Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle einer unwirksame Regelung eine wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
    Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen auf eine Person bezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern.
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sitz von FUL. Gerichtsstand, einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche sich ergebende Schreitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, Vechta. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem eigenen Gerichtsort zu verklagen.
    Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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