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10 Schritte zum UL-Schein

10 Schritte zum UL-Schein
1. Die Entscheidung den UL-Schein "SPL-F" machen zu wollen
Am besten hilft hierbei ein Schnupperflug auf einem der vielen UL-Typen (Trike - 3-Achser - Minimum-System - Paraplane), und zwar auf dem Gerät, das Ihnen am besten gefällt - in der Regel ist der Spaß auf dem Wunsch-Gerät größer und der Ausbildungserfolg stellt sich damit schneller ein.

Lassen Sie sich nicht zu einem UL-Typ überreden - Sie werden es später bereuen, wenn es dann doch nicht das richtige Flugzeug war !!!
2. Angebote einholen

Bitte beachten Sie bei der Auswertung dieser Angebote, dass folgende Punkte eindeutig spezifiziert werden:

  • Gebühren für die Flugzeugcharter: Sie werden min. 25 Flugstunden (Trike) und mindestens 30 Flugstunden (3-Achser) benötigen.
  • Benzin- und Betriebsmittel-Kosten: diese sind manchmal im Charterpreis enthalten, manchmal nicht; sie betragen je nach Gerät ca. 19,- Euro/ Flugstunde.
  • Landegebühren: auch diese werden in den meisten Fällen separat berechnet. Gehen Sie davon aus, dass Sie mindestens 140 Landungen im Verlaufe Ihrer Ausbildung machen werden.
  • Doppelsitzige / einzelsitzige Ausbildung: für eine sichere Ausbildung benötigen Sie zwischen 12 und 15 Flugstunden - zusammen mit Ihrem Fluglehrer. Wenn Sie Ihren ersten Soloflug bereits nach 10 Flugstunden absolvieren, dann dürfen Sie sicherlich stolz sein - aber: Erfahrung haben Sie noch kaum und viele Notverfahren sind Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt !!!
  • Theorie-Ausbildungsgebühren: achten Sie darauf, dass alle Prüfungsfächer sowie einer der von Ihnen gewählten Funksprechlehrgänge (BZF I/ II/ Einweisung) enthalten sind.
3. Unterlagen besorgen
Viele der erforderlichen Unterlagen besorgen wir Ihnen bereits; ein paar dieser Unterlagen müssen Sie jedoch persönlich beschaffen:
  • Fliegerärztliches Attest Klasse 2 (nicht älter als 1 Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Typ, der Ihnen ausgehändigt wird)
  • 2 Paßbilder
  • "Erste Hilfe"-Nachweis (Führerschein reicht aus, wenn dieser nach 1972 gemacht wurde)
  • Erklärung über schwebende Verfahren (wird von uns ausgestellt)
  • Ausbildungsmeldung (wird ebenfalls von uns ausgestellt)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Frühester Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren. Den Flugschein erhalten Sie allerdings erst an Ihrem 17. Geburtstag! Sollten Sie noch keine 18 Jahre alt sein, benötigen wir eine Einverständnis-Erklärung der Erziehungs-Berechtigten
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4. Ausbildungsvertrag unterschreiben
5. Termine für die Theorieausbildung vereinbaren ...
... und dann fleißig lernen (gelehrt werden die Fächer: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Navigation, Menschliches Leistungsvermögen, Pyrotechnik und Verhalten in besonderen Fällen sowie Funksprech-Verfahren).

Lassen Sie sich durch anfängliche Verständnisschwierigkeiten nicht entmutigen, es handelt sich um ein ganz neues Thema, bei dem auch Ihr Lehrer, der Ihnen alles sorgfältig erklären wird, anfangs seine Probleme hatte.

Erfahrungsgemäß ist es für die meisten leichter, in einem Blockkurs zu lernen. Wenn dies für Sie nicht möglich ist, dann müssen Sie halt zwischendurch noch etwas alleine büffeln.

Lassen sie sich nach der Theorieausbildung unbedingt ein Zeugnis ausstellen!
6. Termine für die Flugstunden vereinbaren ...
... und dann beginnt der Hauptspaß.

Ob die Termine vor, während oder nach der theoretischen Ausbildung liegen sollen, hängt ganz von Ihrem eigenen Terminplan ab. Erfahrungsgemäß sind ein paar Flugstunden noch vor der Theorieausbildung sehr sinnvoll.

Aber auch bei der Praxisausbildung ist es häufig so, daß nach anfänglichen Erfolgen der weitere Lernfortschritt scheinbar stagniert - das ist absolut normal, lassen Sie sich hierdurch nicht entmutigen - der Lernerfolg stellt sich meistens sehr plötzlich nach einigen weiteren Flugstunden ein.

Und danach werden auch Sie sich fragen, weshalb Sie das eine oder andere nicht ganz automatisch gemacht haben. Ihr Lehrer wird Sie bei dieser "Erkenntnisfindung" gerne unterstützen.

Auch diesen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitt wird Ihre Flugschule Ihnen gerne mit einem Zeugnis bestätigen.
7. Termin für die Theorieprüfung einholen und Theorieprüfung bestehen
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In der Regel kann Ihnen Ihre Flugschule die Prüfungstermine sowie Ausweichtermine nennen.

Die Prüfungsfragen werden im Multiple-Choice-System beantwortet.
In allen Fächern müssen Sie mindestens 75% der Fragen richtig beantworten. Sind es doch einmal weniger, kann die sofort anschließende mündliche Prüfung den Prüfungserfolg sichern. Und wenn alle Stricke reißen, so ist dies auch kein Beinbruch - eine Wiederholung ist jederzeit möglich.

Bei der Prüfung müssen Sie einen Lichtbildausweis und das von Ihrer Flugschule ausgestellte Theorie-Ausbildungszeugnis vorlegen.

Lassen Sie sich nach der Prüfung Ihren Erfolg durch den Prüfer bestätigen!
8. Termin für die Praxisprüfung einholen und Prüfung bestehen
Die Prüfung selber ist im allgemeinen der einfachste Teil der gesamten Ausbildung, da Sie bereits vorher schon alle Übungen zusammen mit Ihrem Lehrer und auch alleine durchgeführt haben (z.B. Ziellandung in einem 150 x 25m Feld; Streckenflug)

Dem Prüfer müssen Sie vor Beginn der Prüfung folgende Unterlagen vorlegen:
  • die Bestätigung über die bestandene Theorieprüfung
  • Ihr Flugbuch (selbstverständlich von Ihrem Lehrer unterschrieben und abgestempelt)
  • das Praxiszeugnis der Ausbildungsstätte

Lassen Sie sich auch diesen Prüferfolg bestätigen!

9. Antrag auf Ausstellung ein SPL-F-Lizenz ausfüllen
und bei Ihrem Verband (DULV / DAeC) einreichen. Dieses machen wir in der Regel für Sie beim Ausfertigen des Praxiszeugnisses.
10. SPL-F-Lizenz in Empfang nehmen und ...
...viel Spaß bei schönen Flügen haben!
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 0049 - (0)36920 - 71991 oder schicken uns eine E-Mail.
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